Corona Verordnung
Nach § 2 Abs. 6 der CoronaVO sind wir verpflichtet, zur Auskunftserteilung Daten abzufragen. Damit es an der Kino-Kasse schneller geht, können Sie das Formular bereits Zuhause ausdrucken, ausfüllen und uns ins Kino mitbringen.
Schutz der Gäste
• Es gelten die allgemeinen Abstandsregeln (1,5 m). Wo die Einhaltung dieser nicht sicher gestellt werden kann, besteht Maskenpflicht. Dies gilt somit auf dem Gelände des Schwimmbades ab der Kassenschlange. In der Kassenschlange wird durch Bodenmarkierung auf den Abstand hingewiesen.
• Auf die Umsetzung der Husten- und Niesetikette und der Handhygiene wird durch Aushänge und Plakate hingewiesen.
• Desinfektionsmittel werden an der Kasse und im Kiosk-Bereich zur Verfügung gestellt.
• Im Sanitärbereich wird durch Aushänge darauf hingewiesen. Desinfektionsmittel stehen in den Kabinen zur Verfügung.
• Im Zuschauerbereich wird die Abstandsregelung durch eine entsprechende Bestuhlung gesichert. Die Stühle werden paarweise jeweils im Abstand von 1,50 Meter aufgestellt. Für Gäste, die einzeln kommen, bleibt ein Stuhl unbesetzt bzw. wird entfernt. Die Gästezahl ist auf 99 begrenzt. Hinzu kommen Mitwirkende und das Betreiberteam vom Kiosk.